Soka Bau Grundsätzliches

Verfasst von Manfred Loose. Veröffentlicht in Soka Bau Grundsätzliches

Grundsätzliches zur Sozialkasse Bau

Häufig sollen im Geltungsbereich der Bautarifverträge rückwirkend hohe Beiträge an die Zusatzversorgungskasse Bau / Sozialkassen Bau (Sokabau) abgeführt werden.

 Bei der Sozialkasse Bau handelt es sich nur um eine gewöhnliche Versicherung (jetzt Aktiengesellschaft) und nicht um eine staatliche Einrichtung. Aufgrund ihrer Firmierung als “Sozialkasse” bedient sie sich umfangreicher Unterstützung anderer Sozialkassen und beschafft sich insoweit Informationen gegen die Arbeitgeber und Unternehmen, die widerlegt werden müssen. Die Grundlage ist ein sogen. VTV Bautarifvertrag der vom Bundesarbeitsministerium für allgemeingültig erklärt wurde, was besagt, dass alle Baubetriebe diesem Vertrag unterliegen, auch wenn der Betrieb klein ist und nicht im Arbeitgeberverband vertreten ist. Besonders hervorzuheben ist, dass die “Sozialkasse” keine Sozialversicherungskasse ist.

 

 

Für den Fall der Erfassung eines Betriebes unter den Geltungsbereich der Bautarifverträge werden die Beiträge von der Sokabau rückwirkend für vier volle Jahre verlangt, bis zum Dezember des Vorjahres.

 

Das Beitragsvolumen beläuft sich dabei derzeit bei ca. 20 Prozent (in den neuen Bundesländern derzeit 17,8 Prozent), gemessen an der Jahresbruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer im Betrieb. Rückwirkend erfasst, handelt es sich hier um Beträge, die jeden Betrieb, an den Rand seiner Existenz bringen. Dies umso mehr, als den meisten überhaupt nicht bewusst ist, dass sie hier gegebenenfalls irgendwelchen Beitragsverpflichtungen unterliegen. Teilweise wird bei einer Meldung an die Zusatzversorgungskasse-Bau von dieser sogar eine “Negativbescheinigung” ausgestellt, die dann aber ihre Gültigkeit verliert. Frei nach dem Motto: Es geschah nach den Angaben des Arbeitgebers und diese waren offensichtlich falsch.

 

Es muss daher gezielt gegen die diesbezüglichen Forderungen vorgegangen werden, um sicherzustellen, dass der Betrieb nicht rückwirkend erfasst wird. Für die Vergangenheit kann dies nur argumentativ erfolgen, für die Zukunft können auch strukturmäßig Veränderungen vorgenommen werden. Das sind zum Beispiel Mitgliedschaften in besonderen Verbänden, die der Einschränkungsklausel zur AVE unterliegen.

 

Insbesondere ist es wichtig, sich gegen die eingehenden Klagen, Mahnbescheide und anderes mehr sofort zur Wehr zu setzen und sich qualifizierter, anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

 

Soweit Erstattungen von den Sozialkassen verlangt werden können, decken diese bei weitem nicht die Beiträge ab, die zu zahlen sind. Darüber hinaus werden Erstattungen seit 1. Januar 2009 nicht mehr von den Sozialkassen auf jüngste, noch nicht titulierte Forderungen verrechnet. Erstattungen werden erst dann von der Urlaubskasse ausgezahlt, wenn die Beiträge vollumfänglich an die Sozialkasse Bau gezahlt wurden. Es gilt daher von Anfang an aufzupassen und sich gezielt zu wehren.

Ab 2013 kann wieder verrechnet, weil es da Aufrechnungsgebot gibt, was besagt, dass nur noch die Differenz dem Beitrag und dem Urlaubsgezahlt werden muss, wenn der Mitarbeiter Urlaub gehabt hat. Es muss nicht alles vorher eingezahlt werden und dann wird erstattet.

 

Sozialkasse Bau oder ZVK – Bau

Der Verband Sokafrei e.V. will allen Mitgliedern und Nichtmitgliedern helfen mit der Schwierigkeit der eventuellen Zuständigkeit der Soka – Bau klar zu kommen. Für einen kleineren Betrieb, der im Baugewerbe arbeitet, besteht im Prinzip eine Verpflichtung Beiträge zur ZVK zu entrichten. Die Höhe des Beitrages wird in einem Tarifvertrag – kein Gesetz- geregelt, der von den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden beschlossen worden ist: dieser Tarifvertrag wurde für alle Betriebe als Allgemeinverbindlich erklärt. Für alle Betriebe im Baugewerbe bedeutet dies, dass sie Beiträge in Höhe von ca. 20% der Bruttolohnsumme zusätzlich entrichten müssen.

 

Darin enthalten ist eine Urlaubskasse von z.Zt.          15.3%

                                   Berufsausbildung                  1,9%

                                   Zusatzversorgung                 3,2%

 

Neue Länder                       Urlaubskasse                   15,3%

                                         Berufsbildung                   1,9%

 

In Berlin liegen die Beiträge noch erheblich höher und zwar bei: 26,55%.

 

Die meisten kleineren Baubetriebe wissen nichts von der Sokabau und werden dann nach Jahren überrascht, wenn Sie einen Brief von der Sozialkasse bekommen in der Aufgefordert werden 4 Jahre Beiträge nach zu zahlen.

Da kommen leicht Tausende von Euro zusammen. Dies führt dann zur Insolvenz des Betriebes und Verlust von Arbeitsplätzen.

Die Sozialkasse redet gerne von Vorteilen der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer, die in den kleineren Baubetrieben arbeiten, und den Job verlieren wegen der Sozialkasse sehen dies sicher anders.

Die Sozialkasse erweckt gerne den Eindruck, dass sie eine gesetzliche Kasse ist und tritt gerne auch so auf. Dabei ist sie nur eine gewöhnliche Versicherung als Aktiengesellschaft, die nur auf der Grundlage eines als allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages (VTV Bautarifes) ihre Arbeit machen darf.

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