BAG hält SokaSig für Verfassungskonform

Verfasst von Manfred Loose. Veröffentlicht in rechtliche Aspekte der Soka Bau

Bundesarbeitsgericht hält das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSig) für verfassungskonform

Wieder einmal hat das BAG gegen die Unternehmer entschieden, was natürlich die Stellung der Soka stärkt. Das Rückwirkend ein Gesetz für eine AG gemacht wird ist einmalig und verstößt eigentlich gegen geltendes Recht. Die Rechtsprechung des vorherigen 10. Senats wird dadurch auf den Kopf gestellt. Es ist wie in der Politik – ein weiter so!

Der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hat in der mündlichen Verhandlung vom 20.11.2018 das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) für verfassungskonform angesehen und dies entsprechend geurteilt.

Damit ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum SokaSiG total wichtig geworden.

Besonders schwerwiegend sehe ich die Tatsache an, dass diese Entscheidung unabhängig vom BVerfG getroffen wurde. Zwar ist es nicht notwendig, dass der 10. Senat dem BVerfG die Klärung der Frage vorlegt, solange es das SokaSiG nicht für verfassungswidrig ansieht, aber es verbleibt ein starker Wermutstropfen. Denn der 10. Senat hätte durchaus eine „Hintertür“ als Entscheidungsgrundlage gehabt, dies aber nicht genutzt. Damit hat meiner Meinung der Senat seine Soka-Bau-freundliche Rechtsprechung fortgesetzt…

Die Unternehmer, die von der Soka-Bau in Anspruch genommen werden, müssen verstärkt dafür Sorge tragen, sich rechtzeitig beraten zu lassen, damit genügend Zeit zur Umstrukturierung (falls notwendig) bleibt.

Rufen Sie uns gerne an!

Drucken