Tipps, wie verhalte ich mich zur ZVK
Ø Das Erfassungsblatt (früher Stammblatt) auf keinen Fall ausfüllen! Sollten Sie Post von der Soka bekommen, müssen Sie auf Ihrem Briefpapier antworten.
Ø Holen Sie sich rechtlichen Rat ein von einem Anwalt, der sich mit der Soak auskennt, denn ein falsch ausgefülltes Erfassungsblatt kann meist nur noch gerichtlich geändert werden. Das Erfassungsblatt hat eine hohe Beweiskraft, weil es ja von Ihnen ausgefüllt wurde.
Ø Sollte der Zoll eine Kontrolle durchführen, fragen Sie einen Anwalt der darauf spezialisiert ist, wie Sie sich verhalten sollen oder melden sich bei uns.
Ø Die Soka Bau/ZVK darf keine Kontrollen Ihrer Personalunterlagen durchführen. Auch die sogenannten Berater der ZVK nicht. Nur das Arbeitsamt oder der Zoll dürfen dies. Leider kennen sich die Prüfer nicht immer aus. Auch hier sollten Sie vorher einen Anwalt der sich auskennt kontaktieren.
Ø Sie sollten sich dagegen wehren, wenn die Soka Bau/ZVK versucht eigenständige Abteilungen gegen Ihren willen einzuführen, weil eigenständige Abteilungen dann wieder sokabaupflichtig werden können.
Ø Wer eine Nachzahlung an die Soka Bau hat, kann über die Bank ein Darlehen aufnehmen, dabei muss er jedoch eine Treuhandvereinbarung mit der Soka Bau durchführen in der die Soka Bau erklärt, wieviel sie von dem gesamten Betrag wieder zurück zahlt. Denn normalerweise sind es statt 19,8% nur 5,5%, den Rest bekommt man wieder zurück. Dadurch verringert sich das Darlehen erheblich. Dies muss jedoch vorher mit der Sokabau geklärt werden; am besten schriftlich!
Ø Beantworten Sie die Schreiben der Soka Bau möglichst sofort, also ohne Verzögerung und notieren Sie das Eingangsdatum des Briefes. Fügen Sie das Antwortschreiben diesem Schreiben bei, damit sie auf Rückfragen reagieren können.
Ø Lassen Sie es nicht zu einer Überreaktion kommen, bleiben Sie gelassen, auch wenn es schwer fällt. Lassen Sie sich lieber von einem Fachanwalt , der sich mit dem Thema Soka Bau auskennt, beraten. Allerdings vorher die Kosten klären.
Ø Glaserarbeiten sind nicht in jedem Fall Soka frei, weil es darauf ankommt, welche Tätigkeiten genau durchgeführt werden wie z.B. Einbau von Glasfenstern in Fenstrerrahmen und ob es Fachkräfte wie Gesellen durchführen oder nicht.
Ø Wer nicht zur Soka als "Mischbetrieb" gehören will, sollte darauf achten, dass die Berufsgenossenschaft nicht Bau BG ist und in eine andere BG wechseln.