Zusatzversorgungsbeiträge für Angestellte und Dienstpflichtige
Die Höhe der Zusatzversorgungsbeiträge ab 1.1.2009 für Angestellte und während der Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst) für Betriebe mit Sitz in den alten Bundesländern können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
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Monats- beitrag
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Tages- beitrag
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Angestellte
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67,00 EUR
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3,35 EUR (arbeitstäglich)
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arbeiterrentenversicherungspflichtige Dienstpflichtige
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78,00 EUR
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2,60 EUR (kalendertäglich)
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angestelltenrentenversicherungspflichtige Dienstpflichtige
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67,00 EUR
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2,23 EUR (kalendertäglich)
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Tagesbeitrag gilt, soweit das Arbeitsverhältnis / die Dienstzeit nicht am Ersten eines Monats beginnt bzw. nicht am Letzten eines Monats endet
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Weitere Hinweise zum Sozialkassenbeitrag für Angestellte:
Die Berechnung der Sozialkassenbeiträge für Angestellte erfolgt nach Monats- bzw. Tagesbeiträgen.
Für jeden im Betrieb beschäftigten Angestellten ist grundsätzlich ein Monatsbeitrag zu entrichten. Ausgenommen sind die Angestellten, die nur eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 SGB IV ausüben und die unter § 5 Abs. 2 Nr. 1 - 4 und Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes fallenden Personen sowie Auszubildende.
Eine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 SGB IV liegt vor, wenn
· das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 EUR nicht übersteigt,
· die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im voraus vertraglich begrenzt ist. Wird eine Beschäftigung an regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ausgeübt, ist der Zeitraum von 50 Tagen zu beachten. Eine kurzfristige (geringfügige) Beschäftigung liegt dann nicht mehr vor, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und das erzielte Arbeitsentgelt 400 EUR im Monat übersteigt.
Mehrere geringfügige Arbeitsverhältnisse sind bei der Ermittlung der Höchstgrenze zusammenzurechnen. Geringfügigere Beschäftigungen liegen z.B. dann nicht mehr vor, wenn das Arbeitsentgelt aus zwei Beschäftigungsverhältnissen zusammen regelmäßig im Monat 400 EUR überschreitet.
Sokabau-Internetseite 2011
Die Sozialkasse erweckt gerne den Eindruck, dass sie eine gesetzliche Kasse ist und tritt gerne so auf. Dabei ist sie nur eine gewöhnliche Versicherung als Aktiengesellschaft, die auf der Grundlage des VTV Bautarifes ihre Arbeit machen darf.
Wir sind der Ansicht, dass die Soka-Bau heute keine Daseinsberechtigung mehr hat und deshalb abgeschafft werden muss.
Damit sich dieses Ziel verwirklicht, gehen wir politisch mit unseren Mitgliedern gegen die Sozialkassen vor.