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Mindestlöhne im Baugewerbe  VTV für 2009, 2010, 2011, 2012

 

Am 1.Januar 2012 wurden neue Mindestlöhne für das Baugewerbe mit allgemeinverbindlicher ‚Wirkung in Kraft gesetzt. Aus dem Tarifvertrag ergeben sich folgende Mindestlöhne in den Jahren 2009 bis 2012:

 

Mindestlöhne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

West

Ost

Berlin

ML1

ML2

ML1

ML2

ML1

ML2

ab 1. September 2009

 

 

 

 

10,80

12,90

9,25

--

10,80

12,75

ab 1. September 2010

 

 

 

 

10,90

12,95

9,50

--

10,90

12,75

ab 1. Juli 2011

 

 

 

 

11,00

13,00

9,75

--

11,00

12,85

 

Ab 1.1.2012

 

11,05

13,40

10,00

 

11,05

13,25

 

         
         
     
     
     
     
     
     
     
   

11,00

12,85

Die unterschiedlichen Beiträge der ZVK

 

Die Beiträge der ZVK sind Regional sehr verschieden. Die Beiträge sind in den alten Bundesländern höher als die Beiträge in den neuen Bundesländern. Berlin hat noch einmal besondere Beitragsätze.

 

Die alten Bundesländer haben eine Beitrag von 19,8% an Lohnnebenkosten zu zahlen und setzt sich wie folgt zusammen:

 

14,3% Urlaubskasse

  2,3% Berufsbildung

  3,5% Zusatzversorgung

 

Die neuen Bundesländer brauchen keine Zusatzversorgung zu bezahlen also 16,1% und haben somit:

 

14,3% Urlaubskasse

  2,3% Berufsbildung

 

 

Berlin-West

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 beträgt der Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer in Berlin-West 26,10 % der Bruttolohnsumme.

Die Aufteilung des Gesamtbeitrags auf die verschiedenen Sozialkassenverfahren sieht wie folgt aus:

Urlaub:

14,30 %

Berufsbildung:

1,65 %

Zusatzversorgung:

3,50 %

Sozialaufwandserstattung:

6,65 %

 

 

Berlin-Ost

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 beträgt der Sozialkassenbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer in Berlin-Ost 22,60 % der Bruttolohnsumme.

Die Aufteilung des Gesamtbeitrags auf die verschiedenen Sozialkassenverfahren sieht wie folgt aus:

Urlaub:

14,30 %

Berufsbildung:

1,65 %

Sozialaufwandserstattung:

6,65 %

 

Unklar bleibt jedoch was der Betrieb bzw. die Mitarbeiter davon haben. Ein Beispiel:

 

Stundenlohn eines Bauarbeiters Gesamttariflohn (setzt sich aus Tariflohn + Bauzuschlag zusammen)

 

ab 1. Januar 2012 gilt für alte Bundesländer

 

 einfache Arbeiten                  LG1             11,05 €

 Fachliche Arbeiten                    LG2            13,40 €

Berlin                                     LG2            13,25 €

Neue Bundesländer

einfache Arbeiten                     LG1             10,00 €

Daraus ergeben bei 168 Stunden/Monats folgende Monatslöhne alte Bundesländer

 

LG1                             2.229,54 € zzgl. ZVK (20,10%)

LG2                             2.703,69,00 € zzgl. ZVK (20,10%)

Berlin LG2                   2.806,99,50 € zzgl. ZVK (26,1%)

 

Neue Bundesländer

LG1                 1.958,88 €

 

Was bekommen die Mitarbeiter von der Soka-Bau als Urlaubsgeld bei einer Beschäftigung von 12 Monaten. (Berechnung mit ZVK-Rechner im Internet) das 1,71 fache des Arbeitslohnes, das wird selbst in guten Branchen nicht mehr gezahltes Urlaubsgeld          ca.  14,25% ??

LG1                 Jahreslohn                  22.276,80 €      3.174,44 €      

LG2                 Jahreslohn                  27.014,40€        3.849,55 €      

LG Berlin            Jahreslohn                  26.712,00 €        3.806,46 €      

Neue Länder

LG1                 Jahreslohn                  20.160,00 €          2.872,80 €

 

Was zahlen die Betriebe in die Urlaubskasse der einzelnen Mitarbeiter ein

 

14,3% !!! vom Jahreslohn

LG1            Jahreslohn 22.276,80 €            3.185,58€

LG2  

Jahreslohn   27.014,40€            3.863,06 €

LG Berlin Jahreslohn                  26.712,00 €            3.819,82,28 €

 

Neue Länder

 

LG1 

Jahreslohn  20.160,00 €            2.882,88€

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