Mitarbeiter und Rentenzahlung

Die Zahlung der unverfallbaren Rente ist natürlich an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Es muss eine Gesamtwartezeit von 220 Monaten erreicht werden, damit überhaupt eine geringe Rente von ca. 59 € gezahlt wird.
Zudem muss in den letzen 9 Jahren vor dem Rentenbeginn wenigstens 60 Monate Beiträge gezahlt werden oder andere Anrechnungsmöglichkeiten gegeben sein. Bei z.B. Arbeitslosigkeit wird nur 30 Monate angerechnet, auch wenn dem Arbeitnehmer kein Verschulden anzulasten ist. Wer unterhalb der erforderlichen Monate liegt, bekommt nur 20%, also etwa 10 € Rente pro Monat.
Des weiteren existieren drei weitere Voraussetzungen die wesentlich sind für die Erteilung der Rente:



der Versicherte
muss nach dem 21.12.1974 aus dem Gedlungsbereich - und Versicherungsverhältnis zur Kasse - ausgeschieden sein,
bei seinem Ausscheiden das 35. Lebensjahr vollendet und
mindestens 10 Jahre ( 120 Monate) in einem Arbeitsverhältnis zu ein und demselben Betrieb ( Unternehmen) des Geltungsbereichs der Kassensatzung gestanden haben. Die Gesetzliche Voraussetzung für Betriebsrenten liegt bei 5 Jahren, also 60 Monaten. Warum die Sokabau dies wieder einmal anders handhaben darf, bleibt ein  Rätsel.

Der letzte Punkt ist für die meisten Mitarbeiter ein KO- Kriterium. Zudem ist ja die Kasse gerade dafür einmal eingerichtet worden, weil im Baubereich keine lange Zugehörigkeit zu ein und dem selben Betrieb gegeben ist. Wir vermuten, dass weniger als 20% der Mitarbeiter diese Voraussetzungen erfüllen können. Damit zahlen die Betriebe einen hohen Beitrag und die Mitarbeiter bekommen trotzdem keine Rente.
Wir sehen dies als verkappte zusätzliche Steuer, die nicht gerechtfertigt werden kann. Was geschieht mit den Beiträgen??? Wer bekommt die Gelder der nicht ausgezahlten Renten???
Im Tarifvertrag ist nicht vorgesehen, dass Auszahlungen von nicht geleisteten Beiträgen an die Arbeitgeber  zurück erstattet werden müssen.
Kein Wunder das viele Betriebsinhaber eine enorme Wut auf die Sokabau haben.

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