Tipps

Tipps, wie verhalte ich mich zur ZVK Soka Bau richtig

* Wir stellen z.Z. vermehrt fest, dass die "kostenlosen" Tipps einiger Anwälte oft nicht korrekt sind und die Betriebe in die falsche Richtung bringen, besonders die falsche Beratung in Handwerkseinordnungen können Probleme bei den Handwerkskammern bringen! Außerdem werden nicht alle Betriebe so ohne weiteres in die Malerkassen aufgenommen.

* Achtung, Soka-Bau (ULAK) versendet wieder Mahnbescheide!
Aktuell beantragt die Soka-Bau (ULAK) bei den Arbeitsgerichten in Wiesbaden und Berlin wieder Mahnbescheide. Gegen diese können Sie innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen.

* Auch wenn Sie dem VTV unterfallen und generell verpflichtet sind, Beiträge an die ULAK zu zahlen, sollten Sie aber trotzdem immer dann, wenn Sie den Eindruck haben, der geforderte Betrag ist zu hoch, Widerspruch einlegen.
Wir konnten schon vielen Unternehmen helfen, Beträge zu sparen, da die ULAK in der Regel zu hohe Beiträge verlangt. Immerhin wurden in allen Verfahren mehr als die Anwaltskosten eingespart!

Weiterlesen

Drucken