Neue Sauereien aus der Soka-Bau –Kasse für Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter

Neue Sauereien aus der Soka-Bau –Kasse für Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter

Kleinere selbständige Handwerksbetriebe, die keine Arbeitnehmer beschäftigen wollen oder können, werden jetzt mit Zwangsbeiträgen zur Soka-Bau bestraft.

Ab dem 1.04.2015 müssen auch kleinere Unternehmer die Ausbildungsabgabe bezahlen – und zwar 900,00 € pro Jahr!

Begründet wird von den Tarifparteien damit, dass auch Unternehmer, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, von der Ausbildung profitieren würden. Wieso ein Unternehmer, der gerade keine Arbeitnehmer davon profitieren sollte, wird nicht erklärt! Dies ist reine Willkür.

Sie sollten Sich gegen diese Zwangsabgabe wehren.

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Wichtige Neuerungen

Wichtige Änderungen bei der Sozialkasse Bau

Zusatzversorgungsbeiträge für Angestellte: bei mehrfach beschäftigten Angestellten nur noch im ersten Arbeitsverhältnis

 Im Zusammenhang mit der Einführung der Tarifrente Bau haben die Tarifvertragsparteien die bestehenden tariflichen Regelungen zur Rentenbeihilfe modifiziert. Ab 01.01.2015 sind für Angestellte mit mehreren Anstellungsverhältnissen bei verschiedenen Baubetrieben nur noch für das erste Anstellungsverhältnis Zusatzversorgungsbeitrag zu zahlen. Für das zweite (und jedes weitere) Anstellungsverhältnis bei einem Baubetrieb (Steuerklasse VI) entfällt die Beitragspflicht, wenn dies vom Betrieb, mit dem das Zweitbeschäftigungsverhältnis besteht, bei SOKA-BAU beantragt wird. 

 Ab 1.7.2013 haben die Tarifpartner der Bauwirtschaft den Tarifvertrag neu geregelt. Beitragsfälligkeit ist  5 Tage später.

Die Fälligkeit der Soka-Beiträge verschiebt sich vom 15. Auf den 20. Des Folgemonats. Der Termin für die Abgabe der Meldungen bleibt zum 15. Des Folgemonats unverändert. Damit wird der Beitrag für den Monat Juni zum 20.7.2013 fällig.
Dies wird auch für die Winterbeschäftigungsumlage gelten, ist jedoch noch nicht in der Winterbeschäftigungs-Verordnung geregelt. Soll jedoch umgesetzt werden. Verbindliche Infos sollen spätestens im Juli auf der  www.soka-bau.de  zu finden sein. Saldierung möglich also die Aufrechnung der Forderung der Soka mit den Rückerstattungen.

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