Soka Bau Grundsätzliches

Grundsätzliches zur Sozialkasse Bau

Häufig sollen im Geltungsbereich der Bautarifverträge rückwirkend hohe Beiträge an die Zusatzversorgungskasse Bau / Sozialkassen Bau (Sokabau) abgeführt werden.

 Bei der Sozialkasse Bau handelt es sich nur um eine gewöhnliche Versicherung (jetzt Aktiengesellschaft) und nicht um eine staatliche Einrichtung. Aufgrund ihrer Firmierung als “Sozialkasse” bedient sie sich umfangreicher Unterstützung anderer Sozialkassen und beschafft sich insoweit Informationen gegen die Arbeitgeber und Unternehmen, die widerlegt werden müssen. Die Grundlage ist ein sogen. VTV Bautarifvertrag der vom Bundesarbeitsministerium für allgemeingültig erklärt wurde, was besagt, dass alle Baubetriebe diesem Vertrag unterliegen, auch wenn der Betrieb klein ist und nicht im Arbeitgeberverband vertreten ist. Besonders hervorzuheben ist, dass die “Sozialkasse” keine Sozialversicherungskasse ist.

 

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ZVK Soka Bau

Sozialkasse Bau oder ZVK – Bau

Der Verband Sokafrei e.V. stellt sich die Aufgabe, den Unternehmern im Baugewerbe zu helfen (soweit möglich) mit der Struktur der Sokabau klar zu kommen. Für einen kleineren Betrieb, der im Baugewerbe tätig ist, besteht im Prinzip eine Verpflichtung Beiträge zur ZVK zu entrichten. Die Höhe des Beitrages wird in einem Tarifvertrag – keinem Gesetz - geregelt, der von den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt worden ist: Dieser Tarifvertrag wurde für alle Betriebe als Allgemeinverbindlich erklärt. Für alle Betriebe, die Arbeiten rund um den Bau durchführen,  bedeutet dies, dass Sie Beiträge in Höhe von ca. 20% der Bruttolohnsumme zusätzlich entrichten müssen.

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